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Tipps im Zusammenhang mit einer Scheidung

 

  • Informieren Sie sich über Ihren Vermögensstand

Verschaffen Sie sich einen möglichst genauen Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse. Denn auch wenn beide Partner eine einvernehmliche Scheidung anstreben, ist eine faire Lösung nur dann möglich, wenn beide über die Werte, um die es geht, informiert sind.

 Wichtige Unterlagen sind: Kontoauszüge, Versicherungspolizzen, Bausparverträge, Wertpapierdepots, Grundstücksdaten usw.

  • Ziehen sie nicht einfach aus – denn dies könnte das Gericht als böswilliges Verlassen und damit als schwere Eheverfehlung werten. Um sich dem Vorwurf einer Eheverfehlung nicht auszusetzen, ist es zu empfehlen sich die Zustimmung des Ehepartners zur Trennung der Haushalte einzuholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch während der Ehe ein Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme bei Gericht gestellt werden.
  • Ebenso ist davon abzuraten , möchte man sich nicht mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert sehen,einfach das Schloss an der Ehewohnung auszutauschen.

 

  • Sammeln Sie Beweise, dies auch wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung, anstreben, denn diese können Ihnen eine bessere Verhandlungsposition verschaffen bzw. Ihnen die Position in einem Gerichtsverfahren stärken, falls eine einvernehmliche Scheidung doch nicht möglich sein sollte.

 

  • Informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten – so können schon bereits während der Ehe einige Ansprüche geltend gemacht werden, zB Unterhaltsansprüche. Dies ist wichtig um ein böses Erwachen im nach hinein zu vermeiden. Denn in manchen Fällen verliert ein Partner sogar Rechtsansprüche, wenn er selbst die Scheidungsklage einbringt. Dies zB für den Fall, dass die Frau zuhause bei den Kindern geblieben ist, und über keine eigene Pensionsversicherung verfügt – durch die aktive Einbringung der Scheidungsklage würde diese unter Umständen ihren Anspruch auf Witwenpension verlieren.

 

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

 

Wichtig ist es bei einer einvernehmlichen Scheidung eine für Sie lebbare Lösung zu finden – eine solche mit der Sie nicht nur heute sondern auch noch in Jahren gut leben können.

 

Bringt der andere die Scheidungsklage ein, ist dies auch kein Grund für Panik. So sind die Kosten für das Gerichtsverfahren über die Scheidungsklage gesetzlich limitiert und überschaubar, zudem enden viele strittige Verfahren doch mit einer einvernehmlichen Scheidung. Auch gibt es für vermögenslose Parteien die Möglichkeit Verfahrenshilfe zu beantragen.  Die Vertretung bei einer Scheidung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch zu empfehlen.

 Denn die Praxis zeigt, dass die Auswirkungen einer Scheidung oft falsch eingeschätzt werden. Nachträgliche Rechtsnachteile können im nach hinein entweder überhaupt nicht oder nur sehr schwer korrigiert werden.

 Ein auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwalt kann nicht nur helfen bei einer Scheidung Fehler zu vermeiden sondern auch Lösungsalternativen anbieten, durch die vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. In diesem Fall gilt: Guter Rat macht sich bezahlt.