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Hundezulegung der Frau rechtfertigt nicht böswilliges Verlassen

Als sich eine Frau bzw. der gemeinsame Sohn einen Hund zulegte, schimpfte der Mann: „ Der Hund oder ich“.

Im Scheidungsverfahren musste sich  das Gericht mit der Frage beschäftigen, ob der Streit um den Hund den Auszug des Mannes aus der  ehelichen Wohnung rechtfertigte. Die Gerichte erkannten (OGH 7 Ob 81/13g) , dass der Streit um den Hund die Ehe noch nicht zerrüttet habe. Vielmehr sei der Auszug des Mannes sowie dessen Eingehen einer Beziehung mit einer anderen Frau der überwiegende Grund des „Liebes – Aus“ gewesen.  Auch dass die Frau dem Mann gesagt hatte „ Reisende soll man nicht aufhalten“ änderte an dieser Beurteilung durch die Gerichte  nichts.