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Scheidungsklage

 

Strittige Scheidung

Sollte ein Ehegatte nicht zu einer einvernehmlichen Scheidung bereit sein oder ist eine Einigung über die Scheidungsfolgen nicht möglich, so besteht die Möglichkeit der Einbringung einer Scheidungsklage.

Im strittigen Scheidungsverfahren wird geprüft, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist und wer daran schuld ist.  Die Schuldfrage ist wesentlich für den Ehegattenunterhalt! Auch während eines strittigen Scheidungsverfahrens ist eine einvernehmliche Einigung möglich.

 Eine Scheidungsklage stellt manchmal die einzige Möglichkeit dar, die Scheidung voranzutreiben.