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Work Aholic – eine Eheverfehlung?

Jeder Ehegatte ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sine Berufsarbeit so einzuteilen und sein berechtigtes Erwerbsstreben so einzuschränken, dass auch die Belange des anderen Ehegatten und der Familie gewahrt bleiben.

Abgesehen davon, dass Ehepartner in der Gestaltung ihres Privatlebens frei sind, ist ein„ zuviel arbeiten“ – work aholic dann keine Eheverfehlung, wenn aufgrund der drohenden Arbeitslosigkeit und wegen der damit verbundenen finanziellen Notwendigkeit eine berufsbedingte längere Abwesenheit eines Ehegatten gerechtfertigt erscheint. Die ist insbesondere dann gegeben, wenn bei bestimmten Berufssparten, etwa bei technischen Berufen, eine nachhaltige Erwerbsmöglichkeit nur mit verstärktem Einsatz, beispielsweise durch vermehrte Auslandsaufenthalten erzielt werden kann. Eine schwere Eheverfehlung wird dann nicht vorliegen, wenn der drohende Verlust einer Erwerbsmöglichkeit einen höheren Arbeitseinsatz erforderlich macht und die längere Abwesenheit vom Ehepartner und der Familie als wirtschaftliche Notwendigkeit gerechtfertigt erscheint.